LOGOPÄDISCHE PRAXEN
Ihr Weg zu uns
Stellenangebote
Wir suchen DICH für unser Team!
Schick uns gern Deine
aussagekräftige Bewerbung per Email an:
mail@sprachtherapie-raum.de
Wir freuen uns auf Post!
Allgemeine Informationen
Die Verordnung
Gesetzlich Versicherte
Privat Versicherte
Keine Kostenerstattung?
Zeigen Sie der Privatversicherung jetzt die Rote Karte auf.
Selbstzahler
Allgemeine Informationen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Hilfe benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
Er kann Ihnen bei Bedarf eine Verordnung für eine sprachtherapeutische
Erstuntersuchung und Befunderhebung und ggf. für die weitere Behandlung
ausstellen. Mit dieser Verordnung können Sie in
unserer Praxis einen Termin vereinbaren.
Die Verordnung
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine gültige Verordnung Ihres Arztes.
Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kinder- und Jugendpsychiater,
Internist, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.
Die Kosten für die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach
der Ausstellung einer Heilmittelverordnung übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung der Verordnung und dem nächsten Termin
in meiner Praxis maximal 14 Tage liegen dürfen.
Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 Euro je Rezept und 10% pro
Therapieeinheit vorgeschrieben. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner
Praxis erhoben. Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen
sind Patienten mit einem Befreiungsausweis.
Der Nachweis muss bei Therapiebeginn vorgelegt werden.
Privat Versicherte
Für privat Versicherte genügt ein Privatrezept.
Rezeptgebühren fallen hier nicht an. Die PKV erstattet die Kosten im Rahmen
des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs.
Selbstzahler
Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in
Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich vorher an. Gerne erläutere ich
Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.